⇒ Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden?
⇒ Haben Sie wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht einen Gesundheitsschaden erlitten (z.B. Glatteis, ungesicherte Gefahrenstelle)?
⇒ Oder sind sie Opfer einer Straftat und haben einen Personenschaden erlitten?
Dann sind Sie bei Frau Rechtsanwältin Finker in guten Händen. Mit viel Einfühlungsvermögen wird sie Ihren Fall aufnehmen und engagiert Ihre Ansprüche durchsetzen. Hierzu gehört neben Schmerzensgeld und Schadensersatz unter Umständen auch Verdienstausfall und ein Haushaltsführungsschaden.