WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht hat durch die zunehmende Bildung von Wohnungseigentum in Berlin in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Eine umfangreiche Rechtsprechung macht dieses Rechtsgebiet nicht nur äußerst spannend sondern auch für den juristischen Laien kaum noch beherrschbar.

Von der korrekten Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, über die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Erstellung einer korrekten Jahresabrechnung bis zu den Fragen eines geordneten Zusammenlebens der Wohnungseigentümer untereinander ist das Wohnungseigentumsrecht vielfältig und erfordert häufig schnelles Handeln (z.B. bei Beschlussanfechtungsklagen).

Darum stehen wir Ihnen, ob Eigentümer, Verwaltungsbeirat oder Verwalter beratend und in Streitfragen Ihre Interessen vertretend zu Seite. Durch die regelmäßige Lektüre von Fachzeitschriften und veröffentlichten Urteilen, sowie den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sind wir stets über die aktuelle Entwicklung in diesem Rechtsgebiet informiert.

 

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